Achtung beim Paris-Trip: Panoramafreiheit und Urheberrecht in Frankreich (Stand 2026)

  • Hallo zusammen,

    inspiriert durch MalteSchiefer, wollte ich mal ein kurzes Update zur dortigen Rechtslage bzgl. Architekturfotografie und der sogenannten Panoramafreiheit teilen.

    Im Gegensatz zu Deutschland ist die Lage in Frankreich leider etwas „tricky“ – was bei uns als normales Urlaubsbild durchgeht, kann dort theoretisch schon eine Urheberrechtsverletzung sein.

    1. Das Grundproblem: Eingeschränkte Panoramafreiheit

    Während wir in Deutschland gemäß § 59 UrhG fast alles fotografieren dürfen, was von öffentlichem Grund aus dauerhaft zu sehen ist, gibt es in Frankreich keine so weitreichende Panoramafreiheit. Seit der Gesetzesänderung (Loi Lemaire) ist zwar die private, nicht-kommerzielle Nutzung von Fotos urheberrechtlich geschützter Gebäude im öffentlichen Raum weitgehend erlaubt, aber sobald es kommerziell wird (und dazu zählt oft schon ein Blog mit Werbung oder ein sehr großer Social-Media-Kanal), braucht man eigentlich eine Genehmigung des Architekten oder der Betreibergesellschaft.

    2. Der Klassiker: Eiffelturm bei Nacht

    Das bekannteste Beispiel ist der Eiffelturm:

    • Tagsüber: Völlig unbedenklich. Das Urheberrecht für das Bauwerk selbst ist längst abgelaufen (Gustave Eiffel starb 1923).
    • Nachts: Hier wird es kompliziert. Die Lichtinstallation von Pierre Bideau ist ein eigenständiges Kunstwerk und immer noch geschützt. Wer Nachtaufnahmen des beleuchteten Turms kommerziell nutzt (oder auf Plattformen hochlädt, die sich weitreichende Nutzungsrechte einräumen), bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Die Betreibergesellschaft (SETE) achtet hier durchaus auf ihre Rechte.

    3. Moderne Architektur und Denkmäler

    Vorsicht ist vor allem bei neueren Bauwerken geboten, bei denen die Architekten noch keine 70 Jahre verstorben sind. Dazu gehören oft:

    • Die Glaspyramide am Louvre (I.M. Pei)
    • Das Centre Pompidou
    • Viaduc de Millau
    • Diverse moderne Viertel wie La Défense

    Zusammenfassung & Tipps für euch:

    • Privat ist (meist) okay: Wenn ihr die Fotos nur für euer privates Album oder Euer Lumosnox-Profil nutzt, passiert in der Regel nichts.
    • Vorsicht bei Stock-Fotografie: Wer Bilder bei Adobe Stock, Getty & Co. hochladen will – vergesst es bei modernen französischen Wahrzeichen ohne „Property Release“. Das wird fast immer abgelehnt oder später abgemahnt.
    • Namensnennung: Bei manchen Gebäuden wird verlangt, dass der Architekt oder der Inhaber des Licht-Urheberrechts in der Bildunterschrift genannt wird (z.B. „Copyright Tour Eiffel – illuminations Pierre Bideau“).

    Hat von euch schon mal jemand konkrete Erfahrungen mit Abmahnungen oder Anfragen bei französischen Behörden/Architekten gemacht? Besonders die Auslegung von „kommerzieller Nutzung“ auf Social Media scheint ja 2026 immer strenger kontrolliert zu werden, seit die Plattformen ihre Content-ID-Systeme verschärft haben.

    Viele Grüße und allzeit gut Licht! :waving_hand_light_skin_tone:

    Lighthunter :camera_with_flash:

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